Gartenpflege
Pflege ist der Teil, an dem sich entscheidet, ob eine Anlage nach zehn Jahren besser aussieht als am Anfang oder schlechter. Wir arbeiten mit festen Turnussen und, soweit es geht, mit denselben Leuten — wer den Garten kennt, sieht früher, wenn etwas nicht stimmt.

Was dazugehört
- Heckenschnitt
- Formschnitt an Hainbuche, Liguster, Thuja, Kirschlorbeer und Buchs. Schnitthöhe und -breite werden einmal festgelegt und dann gehalten, damit die Hecke nicht jedes Jahr um zehn Zentimeter wächst. Schnittgut nehmen wir mit.
- Rasenpflege
- Mähen im Turnus, Kantenstechen, Vertikutieren, Nachsaat, bedarfsgerechte Düngung. Bei Moos im Rasen behandeln wir die Ursache — meist Verdichtung, Schatten oder ein zu tiefer Schnitt — und nicht nur das Moos.
- Beetpflege
- Jäten, Stauden teilen und zurückschneiden, Mulch ergänzen, Lücken schliessen. Im Frühjahr der Rückschnitt, im Herbst entscheiden wir je nach Pflanze, was stehen bleibt — Samenstände sind Winterfutter und sehen im Raureif gut aus.
- Gehölzschnitt
- Auslichten und Erhaltungsschnitt an Sträuchern und Obstgehölzen, jeweils zum richtigen Zeitpunkt im Jahr. Größere Baumarbeiten und Fällungen gehören nicht zu unserem Leistungsumfang; dafür empfehlen wir Ihnen gern einen Fachbetrieb.
- Laub und Winterräumung der Flächen
- Laubräumung im Herbst, Freihalten von Wegen und Rinnen. Ein vertraglich gebundener Winterdienst mit Räum- und Streupflicht gehört nicht dazu.

Zeit und Geld
Wie lange das dauert
- Heckenschnitt, normaler Hausgarten
- ein halber bis ein Tag
- Pflegeturnus Rasen
- meist alle ein bis zwei Wochen in der Saison
- Pflegeturnus Beete
- meist vier bis acht Einsätze im Jahr
- Einmalige Wiederherstellung
- je nach Zustand ein bis mehrere Tage
Erfahrungswerte, keine Zusage. Was bei Ihnen realistisch ist, sagen wir nach dem Termin vor Ort.
Wie abgerechnet wird
- Regelmäßige Pflege läuft über eine Jahresvereinbarung mit festgelegtem Turnus und Leistungsumfang. Sie wissen, was wann passiert.
- Einmalige Einsätze und Wiederherstellungen rechnen wir nach Aufwand ab.
- Entsorgung von Schnittgut und Laub wird getrennt ausgewiesen, weil sie je nach Menge stark schwankt.
- Was nicht vereinbart war, machen wir nicht einfach und stellen es dann in Rechnung. Wenn uns unterwegs etwas auffällt, rufen wir an.
Arbeiten aus diesem Bereich
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Häufige Fragen
Zu Gartenpflege
Wann darf die Hecke geschnitten werden?
Ein starker Rückschnitt von Hecken und Gehölzen ist nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht zulässig. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist in dieser Zeit erlaubt, solange keine Vögel brüten. Wir prüfen vor jedem Schnitt auf Nester.
Muss ich dabei sein?
Nein. Die meisten Kunden geben uns einen Zugang zum Garten, und wir melden uns nur, wenn etwas zu klären ist.
Können wir mit einer einmaligen Pflege anfangen?
Ja. Bei stark zugewachsenen Gärten ist das sogar der Normalfall: erst einmal in Ordnung bringen, danach entscheiden Sie, ob ein regelmäßiger Turnus Sinn ergibt.
Weitere Leistungen
Kontakt
Sagen Sie kurz, worum es geht.
Ein Anruf reicht meistens, um zu klären, ob wir der richtige Betrieb für Ihr Vorhaben sind. Wenn nicht, sagen wir das gleich.
